Mediation Wolfgang Paul Lange
+++   Muss ein Konflikt mit einem anderen Unternehmen vor Gericht enden?   +++                                                                    +++   Was motiviert Mitarbeiter?   +++                                                      +++   Wenn wir uns trennen, können wir Freunde bleiben?   +++                         

Erbauseinandersetzung / Nachlass

In der Erbmediation stellt sich häufig die Frage des Erblassers: Wie kann ich meinen Nachlass regeln, ohne dass meine Familie nach meinem Tod zerfällt und sich die Familie heillos zerstreitet?

In diesen Fällen schlage ich vor, dass sich alle an einen Tisch setzen und der Erblasser offen über seine Wünsche und Vorstellungen spricht, insbesondere wenn im Bereich der Unternehmensnachfolge das Unternehmen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge auf ein Kind übertragen werden soll und dadurch Ausgleichsansprüche der weiteren Kinder entstehen. Diese Ausgleichsansprüche können dazu führen, dass die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigt wird. Hier bietet sich die Mediation als hervorragende Konfliktlösungsmöglichkeit an.Häufig sind die Erben auch - wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden - untereinander zerstritten und blockieren sich gegenseitig zum Teil über Jahre.


Auch in diesen Fällen ist die Erbschaftsmediation einem Gerichtsgang vorzuziehen, denn in einem Mediationsverfahren kommt man innerhalb von Wochen zu einem Ergebnis, während der Versuch, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ein jahrelanger Kampf durch die Instanzen bedeutet mit ungewissem Ausgang. Wenn hier gemeinsam auf die wirklichen Interessen geschaut wird, findet man meistens eine kurzfristige Lösung, mit der alle Parteien zufrieden sind.

Fallbeispiel:

Ein 75-jähriger Unternehmer eines seit 50 Jahren gut eingeführten mittelständischen Betriebes hat zwei Kinder, diese wollen und können den Betrieb allerdings nicht weiterführen. Der Unternehmer ist unentschlossen, was mit seinem Unternehmen geschehen soll, zwischenzeitlich hat er bereits erhebliche private Mittel in das Unternehmen einschießen lassen, weil die Produktivität angesichts der altersbedingten Führungs- und Konzeptlosigkeit stark gelitten hat. Die Kinder (beide bereits über 30 Jahre) sehen eine wirtschaftliche Katastrophe auf die Eltern zukommen, zumal aufgrund der rechtlichen Struktur eine persönliche Haftung ihres Vaters als Geschäftsinhaber in Frage kommt. Die beiden Kinder wenden sich an den Mediator dem es gelingt, die ganze Familie an den Tisch zu bringen um gemeinsame Lösungen zu finden.