Erbauseinandersetzung / Nachlass
In der Erbmediation stellt sich häufig die Frage des Erblassers: Wie kann ich meinen Nachlass regeln, ohne dass meine Familie nach meinem Tod zerfällt und sich die Familie heillos zerstreitet?
In diesen Fällen schlage ich vor, dass sich alle an einen Tisch setzen und der Erblasser offen über seine Wünsche und Vorstellungen spricht, insbesondere wenn im Bereich der Unternehmensnachfolge das Unternehmen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge auf ein Kind übertragen werden soll und dadurch Ausgleichsansprüche der weiteren Kinder entstehen. Diese Ausgleichsansprüche können dazu führen, dass die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigt wird. Hier bietet sich die Mediation als hervorragende Konfliktlösungsmöglichkeit an.Häufig sind die Erben auch - wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt werden - untereinander zerstritten und blockieren sich gegenseitig zum Teil über Jahre.
Auch in diesen Fällen ist die Erbschaftsmediation einem Gerichtsgang vorzuziehen, denn in
einem Mediationsverfahren kommt man innerhalb von Wochen zu einem Ergebnis, während
der Versuch, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ein jahrelanger Kampf durch die
Instanzen bedeutet mit ungewissem Ausgang.
Wenn hier gemeinsam auf die wirklichen Interessen geschaut wird, findet man meistens eine
kurzfristige Lösung, mit der alle Parteien zufrieden sind.