Mediation Wolfgang Paul Lange
+++   Muss ein Konflikt mit einem anderen Unternehmen vor Gericht enden?   +++                                                                    +++   Was motiviert Mitarbeiter?   +++                                                      +++   Wenn wir uns trennen, können wir Freunde bleiben?   +++                         

F.A.Q — Häufig gestellte Fragen.

Frage: Wie lange dauert eigentlich ein Mediationsverfahren?
Antwort: Die Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden. Es hängt davon ab, ob es sich um eine Wirtschafts-, Familien- oder Erbmediation etc. handelt.
Eine Wirtschaftsmediation ist regelmäßig deutlich kürzer und es reichen durchschnittlich vier Sitzungen á zwei bis drei Stunden zur Lösung des Konfliktes. Diese Sitzungen können in einem Monat abgehalten werden. Es gibt auch Mediationsverfahren die, wie ich es schon mehrfach erlebt habe, an einem Tag abgeschlossen werden. In der Familienmediation hängt es sehr von der emotionalen Verhaftung der Partner ab. Langjährige Ehen mit noch starker, emotionaler Bindung benötigen länger, um zu einer eigenverantwortlichen Lösung zu kommen, es können dann schon acht bis zehn Sitzungen á zwei Stunden benötigt werden.
Ich sorge jedenfalls für ein straffes Zeitmanagement, dies ist eine der Aufgaben des Mediators. Dabei hilft mir mein großer Erfahrungsschatz aus den bisherigen Mediationen in allen Themenbereichen.

Frage: Gibt es eine verbindliche Abschlussvereinbarung?
Antwort: Regelmäßig werden am Schluss der Mediation die von den Medianten gefundenen Vereinbarungen schriftlich fixiert, verbindlich festgelegt und durch wechselseitige Unterschrift noch einmal bestätigt. Es ist möglich, die Abschlussvereinbarung auch mit einem vollstreckbaren Titel zu versehen, so dass man zur Durchsetzung der Vereinbarung nicht zu Gericht muss. Hier ist es von Vorteil, wenn der Mediator auch gleichzeitig Notar ist.

Frage: Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Antwort: Unsere Honorare vereinbaren wir individuell. Bevor Sie uns beauftragen wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen.

Frage: Wer nimmt an der Mediation teil?
Antwort: Es nehmen alle Personen teil, die unmittelbar am Konflikt beteiligt sind und die an der Lösung mitwirken sollten. Bei Bedarf können auch Experten (Sachverständige, Steuerberater etc.) hinzugezogen werden.

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Fallbeispiel

Zwei Geschäftsführerinnen einer Kunstvermarktungsgesellschaft haben sich zerstritten. Eine produktive Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich. Das Zerwürfnis der Geschäftsführerinnen ist unangenehm bei den Kunden angekommen und hat bereits zu einem erheblichen Auftragsrückgang geführt. Die Kommunikation untereinander ist nahezu zum Erliegen gekommen