Mediation Wolfgang Paul Lange
+++   Muss ein Konflikt mit einem anderen Unternehmen vor Gericht enden?   +++                                                                    +++   Was motiviert Mitarbeiter?   +++                                                      +++   Wenn wir uns trennen, können wir Freunde bleiben?   +++                         

Kosten der Mediation

Der Stundensatz einer Mediation liegt zwischen 150 € und 400 € und berechnet sich nach dem Stunden der „Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e. V.“ Regelmäßig werden auch Tagessätze zwischen 1.250 € und 2.250 € vereinbart. Letzten Endes ist der Tagessatz, ebenso wie der Stundensatz, verhandelbar und hängt auch von den individuellen Gegebenheiten ab. Die Stundensätze können auch gestaffelt werden, die ersten Mediationsstunden sind dann somit günstiger als spätere. Dies kann bewirken, dass die Motivation der Parteien zu einer zügigen Einigung steigt.
Die Kosten werden von beiden Konfliktparteien zu je 50 % getragen.

Außerdem ist finanziell interessant, dass mittlerweile bereits ein Viertel der Rechtsschutzversicherer die Mediation in ihren Leistungskatalog aufgenommen hat (Stand 2008). Zahlreiche weitere Rechtsschutzversicherer haben das Potential der Mediation ebenfalls als Konfliktlösungsinstrument erkannt und bemühen sich, die Mediation explizit in ihr Leistungsspektrum aufzunehmen.

Ob eine Mediation in finanzieller Hinsicht lohnender ist, als ein Gerichtsverfahren, hängt also von Art und Umfang des Konfliktes sowie vom vorliegenden Streitwert ab. Bei größeren Summen bietet die Mediation deutliche finanzielle Vorteile gegenüber einem klassischen Gerichtsverfahren. Bei kleineren Streitwerten lohnt sich ein Gerichtsverfahren finanziell eher.

(→ Ökonomische Gesamtbetrachtung)

Fallbeispiel aus der Praxis

Ein deutsches Unternehmen liefert an eine österreichische Firma eine vollautomatische Anlage zum Herstellen von Autoshampoos zu einem Gesamtpreis von 250.000,00 €. Nach Inbetriebnahme der Anlage kommt es wiederholt zu Störungen im Produktionsprozess. Die Bestellerfirma macht dafür Mängel der Anlage verantwortlich, die Herstellerfirma sieht die Hauptursache in Bedienungsfehlern, ferner darin, dass mit der Erstellung der Software für die elektronische Prozesssteuerung nicht die, von ihr empfohlene Firma beauftragt wurde. Versuche einer direkten Einigung zwischen beiden Seiten blieben erfolglos. Trotz bereits erfolgter Abnahme hält die Bestellerfirma 50.000,00 € zurück. Es droht eine Klage über diesen Betrag mit zu erwartender Widerklage hinsichtlich der Mängelbeseitigung. Die Geschäftsführer beider Unternehmen entschließen sich zur Mediation, da nach ihrer übereinstimmenden Auffassung ein gerichtlicher Rechtsstreit - unabhängig von seinem Ergebnis - unverhältnismäßige Nachteile für beide Seiten mit sich bringen würde, mit ungewissem Ausgang, langer Dauer und hohen Kosten.