Mediation Wolfgang Paul Lange
+++   Muss ein Konflikt mit einem anderen Unternehmen vor Gericht enden?   +++                                                                  +++   Was motiviert Mitarbeiter?   +++                                                      +++   Wenn wir uns trennen, können wir Freunde bleiben?   +++                         

Vita

Nach jahrelanger Tätigkeit als Gründer einer Rechtsanwaltskanzlei (LMB Lange Müller & Coll.) und als Notar habe ich 1998 eine Zusatzausbildung zum Mediator an der Fernuniversität Hagen absolviert. Nach Abschluss des Examens habe ich mit einigen Teilnehmern ein Institut für Konfliktmanagement und Mediation (Ifkomm) gegründet, um von Anfang an unterschiedliche Kompetenzen zu bündeln und durch interdisziplinäre Zusammenarbeit ein besseres Angebot unterbreiten zu können. Seit dem Jahre 2000 arbeite ich als Mediator häufig in Kooperation mit den Institutsmitgliedern.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Mediator neben meinen anwaltlichen und notariellen Fällen erstreckt sich auf Wirtschaftsmediation, d. h. Konflikte zwischen Unternehmen und innerbetriebliche Konflikte, sowie Erbregelungen bis hin zur Familienmediation, d. h. Begleitung der Eheleute in der Trennungsphase und der wirtschaftlichen Auseinandersetzung.

Jeder Konflikt hat seine Lösung. Bei den meisten können wir helfen.Jeder Konflikt hat seine Lösung. Bei den meisten können wir helfen.

Zu meinen weiteren Tätigkeiten als Mediator gehört auch ein Lehrauftrag für Mediation und Konfliktmanagement an der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) in Essen und des Weiteren eine Lehrtätigkeit zur Ausbildung von Wirtschaftsmediatoren an der IHK zu Dortmund.

(→ zum tabellarischen Lebenslauf)

Fallbeispiele Mediation:

Ein Ehepaar, dass sich gerade trennt, setzt sich auf Anraten der gemeinsam beauftragten Scheidungsanwältin mit mir in Verbindung um die Frage des Zugewinns zu regeln. Als Anwalt und Notar kann ich gleichzeitig die Mediationsverhandlungen führen und anschließend das von den beiden Eheleuten gemeinsam gefundene Ergebnis beurkunden. Damit ist eine zügige Regelung und Abschluss des Mediationsverfahrens gewährleistet.

Eine Softwarefirma arbeitet an einer umfangreichen änderung in einem Unternehmen. Dazu fallen auch erhebliche Kosten im Hardwarebereich an. Der bestellende Unternehmer ist nicht bereit, die im hohen fünfstelligen Bereich anfallenden Hardwarekosten im Voraus zu zahlen, auch wenn er Verständnis dafür hat, dass durch die bisherigen Arbeiten im Softwarebereich der Softwareentwickler bereits erhebliche Vorleistungen erbracht hat. Der Softwareunternehmer will die Arbeit erst fortsetzen nach Zahlung einer eheblichen รก-conto-Zahlung, die der Unternehmer verweigert. Ein Stillstand der Arbeiten wäre mit einer erheblichen Störung der Produktion verbunden …