Mediation Wolfgang Paul Lange
+++   Muss ein Konflikt mit einem anderen Unternehmen vor Gericht enden?   +++                                                                    +++   Was motiviert Mitarbeiter?   +++                                                      +++   Wenn wir uns trennen, können wir Freunde bleiben?   +++                         

Wirtschaftswelt I: Wirtschaftsmediation B2B

Jeder Unternehmer weiß, wie schnell Probleme mit einem Geschäftspartner auf Konflikte hinauslaufen können. Bei Diskussionen kommen schnell Emotionen auf, die die Beteiligten verbittern und dazu führen, der anderen Seite über ein Gericht zeigen zu wollen, wer im Recht ist. Die Diskussionen eskalieren, verlaufen im Kreis, die Emotionen überschlagen sich und schlimmstenfalls wird die Geschäftsbeziehung eingestellt. Das bisher bewährte Mittel war, dass die Beteiligten im gerichtlichen Verfahren nach anwaltlichem Vorgeplänkel, in mehreren Hauptverhandlungen und gegebenenfalls auch noch durch mehrere Instanzen, auf diesem Kriegspfad sehr viel Zeit und Geldressourcen investieren. Durch die Mediation wird ein neues Kapitel des Konfliktmanagements aufgeschlagen.

Die Wirtschaftsmediation ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und spiegelt Werte, Vorstellungen, Motive und Handlungsweisen der Geschäftsführung/ des Vorstandes/ des Aufsichtsrates wider. Bisher wurde der Umgang mit Konflikten zwischen Unternehmen oder auch innerhalb des Unternehmens mehr oder weniger dem Zufall überlassen oder es wurden recht früh Gerichte eingeschaltet, was regelmäßig dazu führte, dass langjährige Geschäftsbeziehungen im Streit beendet wurden und sogar die Öffentlichkeit mit Interesse den Streit verfolgten konnte. Gerichtsverfahren sind nun einmal öffentlich während Mediationsverfahren schnell und privat durchgeführt werden können.

Die Brücke als Symbol der Mediation.

Die Wirtschaftsmediation unterscheidet sich in ihren Verfahrensprinzipien grundsätzlich nicht von anderen Mediationsformen wie Familienmediation, Erbschaftsmediation, Unternehmensnachfolge etc.
Es wird mit den gleichen Prinzipien und Grundsätzen gearbeitet. Der Verfahrensablauf erfolgt auch ohne verbindliche Verfahrensordnung im Wesentlichen im gleichen Muster wie unter dem Punkt „Ablauf des Mediationsverfahrens" aufgezeigt. Wichtiger erscheint, dass die praktische Bedeutung der Wirtschaftsmediation in Deutschland in den letzten 10 Jahren erheblich zugenommen hat.

Dies mag einerseits daran liegen, dass zwischenzeitlich die Unternehmen erkannt haben, dass der Kostenvergleich zwischen einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren und der Mediation, zumindest bei hohen bis sehr hohen Streitwerten, deutlich zugunsten des Mediationsverfahrens ausfällt. Es gibt Untersuchungen, die ich in meinen Skripten veröffentlicht habe, dass die Kosten der Mediation im Vergleich zu einem Rechtsstreit zwischen zwei Firmen, der 4 Jahre nach der Klageerhebung in der 2. Instanz mit einem Vergleich beendet wird, nur 1/10 ausmachen, von der Schonung der Personalressourcen und dem benötigten Zeitraum einmal abgesehen.

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Fallbeispiel I

Eine große Wohnungsbaugesellschaft und eine Maklerin streiten über die Courtage in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung eines Großprojektes. Die Anwältin der Maklerin hat bereits die Klage vorbereitet. Die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft möchte den öffentlichen Konflikt vor Gericht vermeiden und bittet mich, mit der Gegenseite zu sprechen, ob man nicht ein Mediationsverfahren durchführen könnte. Ich habe mich mit dem Anwalt der Maklerin in Verbindung gesetzt, der sofort einem Gespräch zustimmte, denn das Verfahren vor dem Landgericht und sehr wahrscheinlich vor dem Oberlandesgericht mit einer umfangreichen Zeugenvernehmung hätte sicherlich zwei Jahre oder mehr in Anspruch genommen. Das Gespräch kam unter der Bedingung der Maklerin zustande, dass sie nur für einen Nachmittag Zeit habe und zwar freitags von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, da sie anschließend nach Süddeutschland fliegen müsse. Bis dahin muss das Mediationsverfahren abgeschlossen sein.