Mediation Wolfgang Paul Lange
+++   Muss ein Konflikt mit einem anderen Unternehmen vor Gericht enden?   +++                                                                    +++   Was motiviert Mitarbeiter?   +++                                                      +++   Wenn wir uns trennen, können wir Freunde bleiben?   +++                         

Wirtschaftswelt I: Wirtschaftsmediation B2B (Fortsetzung)

Der Kostenvergleich ist nur ein Vorteil. Die Stärke der Mediation liegt gerade darin, dass die Parteien, im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, in die Verhandlungsthemen einbezogen werden und für die Konfliktlösung sich selbst fruchtbar einbringen können, und zwar auch zu Themen, die nicht Gegenstand des eigentlichen Konfliktes sind. Der Konflikt wird grundsätzlich allumfassend und insbesondere auch zukunftsorientiert gelöst. Das Gericht bietet dafür keine Möglichkeit. Hinter den meisten wirtschaftsrechtlichen Konflikten stehen unternehmerische Ziele, die ein Richter kraft Gesetzes bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen darf, in der Mediation indessen können die Parteien ihre unternehmerische Kreativität und das Innovationspotential der Führungskräfte ohne Begrenzung auf wechselseitige Ansprüche einsetzen, um den Konflikt zu lösen.

Dies sind nur einige Gesichtspunkte, die immer mehr Unternehmen dazu bewegt, statt vor Gericht zu gehen und in einem öffentlichen Prozess zu streiten, in einer vertraulichen Mediationsrunde eine interessengerechte Lösung herbeizuführen, in der keiner sein Gesicht verliert und häufig sogar eine Win-Win-Situation erreicht wird, indem beide Unternehmen Vorteile aus der Lösung ziehen.

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Fallbeispiel II

Eine große Wohnungsbaugesellschaft und eine Maklerin streiten über die Courtage in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung eines Großprojektes. Die Anwältin der Maklerin hat bereits die Klage vorbereitet. Die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft möchte den öffentlichen Konflikt vor Gericht vermeiden und bittet mich, mit der Gegenseite zu sprechen, ob man nicht ein Mediationsverfahren durchführen könnte. Ich habe mich mit dem Anwalt der Maklerin in Verbindung gesetzt, der sofort einem Gespräch zustimmte, denn das Verfahren vor dem Landgericht und sehr wahrscheinlich vor dem Oberlandesgericht mit einer umfangreichen Zeugenvernehmung hätte sicherlich zwei Jahre oder mehr in Anspruch genommen. Das Gespräch kam unter der Bedingung der Maklerin zustande, dass sie nur für einen Nachmittag Zeit habe und zwar freitags von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr, da sie anschließend nach Süddeutschland fliegen müsse. Bis dahin muss das Mediationsverfahren abgeschlossen sein.